Elternmitarbeit - Zum Wohle ihres Kindes

Die Beteiligung der Eltern ist uns wichtig für die Entwicklung und den Erfolg unserer Einrichtung. Wir wünschen uns, dass alle Eltern nach ihren Möglichkeiten und ihrem Können sich gemeinsam mit einbringen. Dazu bieten wir Ihnen Spielraum für Ihr Engagement. Sie können sich in regelmäßiger Freiwilligenarbeit sowie durch die Teilnahme an unseren Kreisen einbringen. All dies trägt zum Gelingen des Kindergartens und zum Wohle Ihres Kindes bei.

Die Arbeitskreise stellen sich vor:

Öffentlichkeitskreis

Der Öffentlichkeitskreis ist für die Presse-/und Öffentlichkeitsarbeit sowie Website des Kindergartens verantwortlich und sorgt für einen gelungenen Auftritt nach außen. Ebenso kümmert er sich auch um die Verteilung von Informationen innerhalb des Kindergartens, wie z. B. durch die Kindergartenzeitung "Zwergenzeit".


Elternkreis

Der Elternkreis versteht sich primär als Ansprechpartner für und Bindeglied zwischen allen Eltern, dem Kollegium und dem Aufsichtsrat. Der Elternkreis greift Impulse aus Elternschaft, Kollegium und Aufsichtsrat auf und unterstützt bei deren Entwicklung und Umsetzung. Auf Wunsch wird der Elternkreis zwischen Elternschaft, Kollegium und Aufsichtsrat vermittelnd tätig.


Bastelkreis

Der Bastelkreis ist eine Gruppe näh-, strick-, häkel-, filz- und bastelfreudiger Eltern, die Spielgegenstände für die Kinder fertigt, z.B. Stehpuppen, Zwerge, Stricktiere und Kleidchen für das Krippenspiel sowie jahreszeitlich passend beim Schmücken des Hauses unterstützt. So werden im Advent Kränze für die Gruppen gebunden oder Sterne für die Fenster gefaltet. Daneben werden Bastelarbeiten nach Waldorfart auch an kleinen Bazaren im Kindergarten sowie auf öffentlichen Märkten zum Verkauf angeboten. Mit dem Erlös können nützliche Dinge für die Kinder des Kindergartens beschafft werden. 


Festkreis

Der Festkreis hat die Aufgabe, die Feste außerhalb der jahreszeitlichen Kindergartenfeste zu organisieren. Dies betrifft die Aufgabenverteilung und Durchführung der Aktionen im Kindergarten und innerhalb der Gemeinde. Folgende Festen/Märkte:

  • Grafrather Christkindlmarkt
  • Grafrather Rasso-Markt
    (alle 2 Jahre)
  • Grafrather Brückenfest
    (alle 2 Jahre)
  • Sommerfest



Garten- und Hauskreis

Der Garten- und Hauskreis organisiert die Gestaltung und Erhaltung der Grünanlagen der Spielplätze sowohl des Kindergartengeländes als auch der Besucherorte, bekannt als "Ziegen-" und "Altenheimspielplatz". Außerdem kümmert er sich um die Pflege und Erhaltung unseres Gebäudes.

Handwerkerkreis

Der Handwerkerkreis ist Ansprechpartner für jegliche Reparaturen und kreative Ideen rund um den Kindergarten und führt diese aus. Er macht aktiv Veränderungs- bzw. Verbesserungsvorschläge, und verifiziert, wann Firmen eingesetzt werden müssen.


Wie funktioniert unser Kindergarten?


Zu den Besonderheiten der Sozialgestalt aller Waldorfkindergärten gehört, dass diese von Eltern, Freunden und Erzieherinnen gegründet werden. Träger unserer Einrichtung ist der Verein „Waldorf-Kindergarten Marthashofen e. V."


1. Struktur und Aufgaben des Trägers

Die Mitgliedschaft im Trägerverein steht jedem offen, für Eltern von Kindern unserer Einrichtung ist mindestens eine Einzelmitgliedschaft verbindlich. Die Mitglieder wählen den Aufsichtsrat und dieser hat eine Geschäftsführung bestellt, welche sich um die rechtlich-wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kümmert und vom Aufsichtsrat unterstützt wird. 
Ins Aufgabengebiet der Geschäftsführung fallen:

  • rechtliche Vertretung nach außen (Behördenkontakte, Abschluss von Verträgen etc.)
  • die rechtlichen Regelungen im Innenbereich wie z.B. Arbeitsverträge, Beschaffung und Verwaltung der finanziellen Mittel, Betreiben einer Einrichtung gemäß den gesetzlichen Vorgaben und die Durchführung der laufenden Geschäfte
  • gemäß Vereinsziel sorgt der Verein für die Umsetzung der Waldorfpädagogik und deren Pflege in den Einrichtungen

Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus Eltern, Pädagogen und am Kindergarten interessierten Vereinsmitgliedern und tagt in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit der Geschäftsführung und der Kindergartenleitung. 
Die Aufsichtsratssitzungen dienen dem gegenseitigen Austausch und bieten den Rahmen zur gemeinsamen Entscheidungsfindung bei wichtigen Themen wie z.B. Elternbeiträge, Personalbedarf, Gruppenstruktur oder große finanzielle Entscheidungen.


2. Aufgaben der Pädagogen

Die pädagogische Leitung und das Kollegium übernehmen folgende Aufgaben:

  • Gestaltung des Kindergarten-und Krippenalltages
  • Beobachten der Kinder und dokumentieren der Entwicklung
  • Längerfristige Vorausplanung des Kindergartengeschehens
  • Planung, Vorbereitung und Durchführung von Festen mit den Kindern
  • Elternabende vorbereiten und durchführen
  • Kontakte mit den Eltern pflegen (Gespräche, Hausbesuche, Elternbriefe)
  • Informationstage und -abende für neue Eltern 
  • Aufnahmegespräche
  • Kooperation mit den Schulen


3. Aufgaben der Eltern

Die Eltern sind in unserer Kindergartenstruktur die dritte wichtige Säule. Ihr Interesse, ihr Engagement und ihre Unterstützung sind wichtig, um die Qualität der Einrichtung zu ermöglichen, zu fördern und zu erhalten.


Die Eltern nehmen an Elternabenden und Vorträgen teil, helfen bei öffentlichen Veranstaltungen und internen Festen (Standdienst), reinigen abwechselnd die Gruppenräume (Putzdienst) und erledigen die anfallende Gartenarbeit (Gartentage).


Außerdem sind sie in verschiedenen Arbeitskreisen organisiert und können sich so je nach Interessens- und Kompetenzgebieten in den Kindergarten einbringen. Zum Beispiel im Elternkreis, Festkreis, Bastelkreis, Öffentlichkeitskreis, Handwerkerkreis oder dem Haus- und Gartenkreis. Weitere Details zu den Kreisen im Abschnitt „Die Arbeitskreise stellen sich vor“.


Die verschiedenen Gremien unseres Kindergartens sind in regelmäßigem Austausch miteinander, z.B. beim Koordinationstreffen (Vertreter aller Arbeitskreise mit GF und AR), bei der großen Konferenz (alle Pädagogen mit GF), bei den Aufsichtsratssitzungen (AR, GF, Leitung) und bei der Leitungs-Konferenz (Leitung mit GF) und gestalten so gemeinsam tatkräftig das Umfeld unseres Kindergartens. 

Buchungszeiten der Krippe

Gültig vom 01.09.2024 - 31.08.2025

Buchungs-zeiten Grundbeitrag Materialgeld Essensgeld evtl. Zuschuss Bayern (EBZ) Gesamt* exkl. EBZ Zusatz-beitrag**
4-5 Std 341 € 10 € 55 € 0 € 406 € 15 €
5-6 Std 374 € 10 € 55 € 0 € 439 € 15 €
6-7 Std 407 € 10 € 55 € 0 € 472 € 15 €
7-8 Std 440 € 10 € 55 € 0 € 505 € 15 €


* ggfs. plus Zusatzbeitrag

** Zusatzbeitrag Wohnort (alle Gemeinden außer Grafrath und Moorenweis)


EBZ - Elternbeitragszuschuss:
Der Freistaat Bayern zahlt einen Zuschuss von 100€/Monat für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet , bis zum Schuleintritt (dieser Betrag wird von der Grundgebühr abgezogen) 


Geschwister Ermäßigung: 10% auf den Grundbeitrag 

Buchungszeiten der Kindergartengruppe

Gültig vom 01.09.2024 - 31.08.2025

Buchungs-zeiten Grundbeitrag Materialgeld Frühstückgeld i.d. R. Zuschuss Bayern (EBZ) Gesamt* inkl. EBZ Zusatz-beitrag**
4-5 Std 171 € 10 € 18 € 100 € 99 € 15 €
5-6 Std 187 € 10 € 18 € 100 € 115 € 15 €
6-7 Std 204 € 10 € 18 € 100 € 132 € 15 €
7-8 Std 220 € 10 € 18 € 100 € 148 € 15 €

Mittagessen Kindergarten

4,10 € / Tag (eine Erhöhung dieser Gebühr kann erfolgen, wenn der Lieferant seine Preise erhöht.)




* ggfs. plus Zusatzbeitrag

** Zusatzbeitrag Wohnort (alle Gemeinden außer Grafrath und Moorenweis)


EBZ - Elternbeitragszuschuss:
Der Freistaat Bayern zahlt einen Zuschuss von 100€/Monat für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet , bis zum Schuleintritt (dieser Betrag wird von der Grundgebühr abgezogen) 


Geschwister Ermäßigung: 10% auf den Grundbeitrag 


Wie setzt sich der Beitrag zusammen?

Die Betreuungszeit Ihres Kindes können Sie individuell Ihrem Bedarf anpassen. Der monatliche Beitrag setzt sich aus einem gestaffelten Grundbeitrag, Materialgeld sowie einem Frühstücksgeld für den Kindergarten oder Essensgeld für die Krippe zusammen. Je nachdem, ob in der von Ihnen gewählten Betreuungszeit noch ein Mittagessen im Kindergarten dazukommt, werden pro Tag 4,10 Euro zusätzlich berechnet.

(Eine Erhöhung der Mittagessens-Gebühr kann erfolgen, wenn der Lieferant seine Preise erhöht.) 

   


Von diesem Gesamtbeitrag wird der Elternbeitragszuschuss abgezogen und, je nach Wohnort des Kindes, der Zusatzbeitrag hinzugerechnet.


Der Gesamtbetrag ist monatlich im Voraus durch Lastschrifteinzug zu zahlen, auch bei vorübergehender Abwesenheit oder Krankheit des Kindes.
Die wöchentliche Mindestbuchungszeit beträgt mindestens 20 Stunden.

Wann muss ich einen Zusatzbeitrag zahlen?

Der Zusatzbeitrag ist für alle Kinder zu entrichten, deren Wohnortgemeinden sich nicht an den Neubaukosten des Kindergartens beteiligt haben. Somit sind Kinder aus den Gemeinden Grafrath und Moorenweis zusatzbeitragsfrei.

Unsere Ermäßigungen

Wenn Sie bei uns ein weiteres Geschwisterkind anmelden, reduziert sich der Grundbeitrag um 10% für Sie.

Wir behalten uns jegliche Änderungen vor.


Share by: